Teil 5 Vorschriften für den Versand

5.1 Allgemeine Vorschriften
5.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
5.1.2 Verwendung von Umverpackungen
5.1.3 Ungereinigte leere Verpackungen (einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen), Tanks, MEMU, Fahrzeuge und Container für Güter in loser Schüttung
5.1.4 Zusammenpackung
5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7
5.1.5.1 Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung
5.1.5.2 Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde
5.1.5.3 Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)
5.1.5.4 Besondere Vorschriften für freigestellte Versandstücke radioaktiver Stoffe der Klasse 7
5.1.5.5 Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung

5.2 Kennzeichnung und Bezettelung
5.2.1 Kennzeichnung von Versandstücken
5.2.2 Bezettelung von Versandstücken
5.2.2.1 Bezettelungsvorschriften
5.2.2.2 Vorschriften für Gefahrzettel

5.3 Anbringen von Grosszetteln (Placards) an und Kennzeichnung von Containern, Schüttgut- Containern, MEGC, MEMU, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen
5.3.1 Anbringen von Grosszetteln (Placards)
5.3.1.1 Allgemeine Vorschriften
5.3.1.2 Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Containern, Schüttgut-Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks
5.3.1.3 Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Trägerfahrzeugen, auf denen Container, Schüttgut- Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden
5.3.1.4 Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Fahrzeugen für die Beförderung in loser Schüttung, Tankfahrzeugen, Batterie-Fahrzeugen, MEMU und Fahrzeugen mit Aufsetztanks
5.3.1.5 Anbringen von Grosszetteln (Placards) an Fahrzeugen, in denen nur Versandstücke befördert werden
5.3.1.6 Anbringen von Grosszetteln (Placards) an leeren Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeugen, MEGC, MEMU, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks sowie an leeren Fahrzeugen und Containern für die Beförderung in loser Schüttung
5.3.1.7 Beschreibung der Grosszettel (Placards)
5.3.2 Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln
5.3.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln
5.3.2.2 Beschreibung der orangefarbenen Tafeln
5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr
5.3.3 Kennzeichen für erwärmte Stoffe
5.3.4 (bleibt offen)
5.3.5 (bleibt offen)
5.3.6 Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe

5.4 Dokumentation
5.4.0 Allgemeine Vorschriften
5.4.1 Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen
5.4.1.1 Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen
5.4.1.2 Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen
5.4.1.3 (bleibt offen)
5.4.1.4 Form und Sprache
5.4.1.5 Nicht gefährliche Güter
5.4.2 Container-/Fahrzeugpackzertifikat
5.4.3 Schriftliche Weisungen
5.4.4 Aufbewahrung von Informationen über die Beförderung gefährlicher Güter
5.4.5 Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter

5.5 Sondervorschriften
5.5.1 (gestrichen)
5.5.2 Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) (UN-Nummer 3359)
5.5.2.1 Allgemeine Vorschriften
5.5.2.2 Unterweisung
5.5.2.3 Kennzeichnung und Anbringen von Grosszetteln (Placards)
5.5.2.4 Dokumentation
5.5.3 Sondervorschriften für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Fahrzeuge und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig (UN 1977) oder Argon, tiefgekühlt, flüssig (UN 1951) oder Stickstoff)
5.5.3.1 Anwendungsbereich
5.5.3.2 Allgemeine Vorschriften
5.5.3.3 Versandstücke, die ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
5.5.3.4 Kennzeichnung von Versandstücken, die ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
5.5.3.5 Fahrzeuge und Container, die unverpacktes Trockeneis enthalten
5.5.3.6 Kennzeichnung der Fahrzeuge und Container
5.5.3.7 Dokumentation
5.5.4 Gefährliche Güter in Geräten, die während der Beförderung verwendet werden oder für eine Verwendung während der Beförderung bestimmt sind und die an Versandstücken, Umverpackungen, Containern oder Ladeabteilen angebracht sind oder in diese eingesetzt sind