Tool:Auditierung von Abfallentsorgern

Die Auditierung von Dritten in der Abfallentsorgung gehört zu den Königspflichten jedes Abfallbeauftragten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem sogenannten Falisan-Urteil definiert, dass der Entsorgungspflichtige sich vor der Auftragserteilung vergewissern muss, dass der in Aussicht genommene Entsorger rechtlich befugt und tatsächlich im Stande ist, die Entsorgungsleistungen zu erbringen. Daraus folgt, dass der Entsorgungspflichtige seine Entsorger auditieren muss. Der BGH hat in diesem Urteil ebenfalls festgestellt, dass der Entsorgungspflichtige fahrlässig im Sinne des § 326 StGB(Unerlaubter Umgang mit Abfällen) handelt, wenn er kein Audit durchgeführt hat.

Wir haben für unsere Workshops bereits 2008 ein Tool entwickelt, was u.a. die Ableitung einer Checkliste zur Überprüfung von Entsorgungsanlagen erlaubt, was im Laufe der Jahre ergänzt und angepasst wurde. Dieses Tool stand unseren Workshop-Teilnehmern über viele Jahre auf dieser Homepage zur Verfügung.

Die Auditierung einer Entsorgungsanlage ist eine komplexe Aufgabe, denn die Anforderunegen an die Anlage werden u.a. laufend durch Änderungen im Abfall- und Immssionsrecht verändert. Dadurch wird die rechtliche Befugnis (Falisan-Urteil) laufend modifiziert. Mit einer Standard-Checkliste ist diese Aufgabe nicht zu bewerkstelligen.

Das Tool umfasst z.Z. folgende Module:

Seit 2020 ist diese Tool nur noch über den GbU-Verlag verfügbar. Das Tool wird einmal jährlich überprüft und aktualisiert. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des: GbU Verlag