RID 2023

Teil 5 Vorschriften für den Versand

5.1 Allgemeine Vorschriften
5.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
5.1.2 Verwendung von Umverpackungen
5.1.3 Ungereinigte leere Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen), Tanks, Wagen und Container für die Beförderung in loser Schüttung
5.1.4 Zusammenpackung
5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7
5.1.5.1 Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung
5.1.5.2 Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde
5.1.5.3 Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)
5.1.5.4 Besondere Vorschriften für freigestellte Versandstücke radioaktiver Stoffe der Klasse 7
5.1.5.5 Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung

5.2 Kennzeichnung und Bezettelung
5.2.1 Kennzeichnung von Versandstücken
5.2.2 Bezettelung von Versandstücken
5.2.2.1 Bezettelungsvorschriften
5.2.2.2 Vorschriften für Gefahrzettel

5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) sowie Kennzeichnungen
5.3.1 Anbringen von Großzetteln (Placards)
5.3.1.1 Allgemeine Vorschriften
5.3.1.2 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Großcontainern, Schüttgut-Containern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks
5.3.1.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Tragwagen, auf denen Großcontainer, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden
5.3.1.4 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Wagen für die Beförderung in loser Schüttung, Kesselwagen, Batteriewagen und Wagen mit abnehmbaren Tanks
5.3.1.5 Anbringen von Großzetteln (Placards) an Wagen, in denen nur Versandstücke befördert werden
5.3.1.6 Anbringen von Großzetteln (Placards) an leeren Kesselwagen, Batteriewagen, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks sowie an leeren Wagen und Großcontainern für die Beförderung in loser Schüttung
5.3.1.7 Beschreibung der Großzettel (Placards)
5.3.2 Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln
5.3.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln
5.3.2.2 Beschreibung der orangefarbenen Tafeln
5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr
5.3.3 Kennzeichen für erwärmte Stoffe
5.3.4 Rangierzettel nach Muster 13 und 15
5.3.4.1 Allgemeine Vorschriften
5.3.4.2 Beschreibung der Rangierzettel nach Muster 13 und 15
5.3.5 Orangefarbener Streifen
5.3.6 Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe

5.4 Dokumentation
5.4.0 Allgemeine Vorschriften
5.4.1 Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen
5.4.1.1 Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen
5.4.1.2 Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen
5.4.1.3 (bleibt offen)
5.4.1.4 Form und zu verwendende Sprache
5.4.1.5 Nicht gefährliche Güter
5.4.2 Container-/Fahrzeugpackzertifikat
5.4.3 Schriftliche Weisungen
5.4.4 Aufbewahrung von Informationen über die Beförderung gefährlicher Güter
5.4.5 Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter

5.5 Sondervorschriften
5.5.1 (gestrichen)
5.5.2 Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten (UN-Nummer 3359)
5.5.2.1 Allgemeine Vorschriften
5.5.2.2 Unterweisung
5.5.2.3 Kennzeichnung und Anbringen von Großzetteln (Placards)
5.5.2.4 Dokumentation
5.5.3 Sondervorschriften für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken ein Erstickungsrisiko darstellen können (wie Trockeneis (UN 1845), Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig (UN 1977) oder Argon, tiefgekühlt, flüssig (UN 1951) oder Stickstoff)
5.5.3.1 Anwendungsbereich
5.5.3.2 Allgemeine Vorschriften
5.5.3.3 Versandstücke, die Trockeneis (UN 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
5.5.3.4 Kennzeichnung von Versandstücken, die Trockeneis (UN 1845) oder ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten
5.5.3.5 Wagen und Container, die unverpacktes Trockeneis enthalten
5.5.3.6 Kennzeichnung der Wagen und Container
5.5.3.7 Dokumentation
5.5.4 Gefährliche Güter in Geräten, die während der Beförderung verwendet werden oder für eine Verwendung während der Beförderung bestimmt sind und die an Versandstücken, Umverpackungen, Containern oder Ladeabteilen angebracht sind oder in diese eingesetzt sind