RID 2023

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1.1 Aufbau
1.1.2 Geltungsbereich
1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Brennstoffen
1.1.3.4 Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
1.1.3.5 Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen
1.1.3.6 Höchstzulässige Gesamtmenge je Wagen oder Großcontainer
1.1.3.7 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie
1.1.3.8 Anwendung von Freistellungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen
1.1.3.9 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden
1.1.3.10 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten
1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
1.1.4.1 Allgemeines
1.1.4.2 Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt
1.1.4.3 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs
1.1.4.4 Huckepackverkehr
1.1.4.5 Beförderungen, die nicht auf der Schiene erfolgen
1.1.4.6 Beförderungen in oder durch das Hoheitsgebiet eines SMGS-Vertragsstaates
1.1.4.7 Wiederbefüllbare Druckgefäße, die vom Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen wurden
1.1.5 Anwendung von Normen

1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen
1.2.1 Begriffsbestimmungen
1.2.2 Maßeinheiten
1.2.3 Verzeichnis der Abkürzungen

1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
1.3.1 Anwendungsbereich
1.3.2 Art der Unterweisung
1.3.2.1 Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein
1.3.2.2 Aufgabenbezogene Unterweisung
1.3.2.3 Sicherheitsunterweisung
1.3.3 Dokumentation

1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten
1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge
1.4.2 Pflichten der Hauptbeteiligten
1.4.2.1 Absender
1.4.2.2 Beförderer
1.4.2.3 Empfänger
1.4.3 Pflichten anderer Beteiligter
1.4.3.1 Verlader
1.4.3.2 Verpacker
1.4.3.3 Befüller
1.4.3.4 Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks
1.4.3.5 Betreiber eines Kesselwagens
1.4.3.6 Betreiber der Eisenbahninfrastruktur
1.4.3.7 Entlader
1.4.3.8 Für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM)

1.5 Abweichungen
1.5.1 Zeitweilige Abweichungen
1.5.2 Militärische Sendungen

1.6 Übergangsvorschriften
1.6.1 Verschiedenes
1.6.2 Druckgefäße und Gefäße für die Klasse 2
1.6.3 Kesselwagen und Batteriewagen
1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC
1.6.5 (bleibt offen)
1.6.6 Klasse 7
1.6.6.1 Versandstücke, für die nach den Vorschriften der Ausgaben 1985, 1985 (in der Fassung 1990), 1996, 1996 (überarbeitet), 1996 (in der Fassung 2003), 2005, 2009 oder 2012 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich ist
1.6.6.2 Versandstückmuster, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1985, 1985 (in der Fassung 1990), 1996, 1996 (überarbeitet), 1996 (in der Fassung 2003), 2005, 2009 oder 2012 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe zugelassen wurden
1.6.6.3 Versandstücke, die nach den Ausgaben 2011 und 2013 des RID (Ausgabe 2009 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe) von den Vorschriften für spaltbare Stoffe freigestellt waren
1.6.6.4 Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1985, 1985 (in der Fassung 1990), 1996, 1996 (überarbeitet), 1996 (in der Fassung 2003), 2005, 2009 oder 2012 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe zugelassen wurden

1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe
1.7.1 Anwendungsbereich
1.7.2 Strahlenschutzprogramm
1.7.3 Managementsystem
1.7.4 Sondervereinbarung
1.7.5 Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften
1.7.6 Nichteinhaltung

1.8 Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
1.8.1 Behördliche Gefahrgutkontrollen
1.8.2 Amtshilfe
1.8.3 Sicherheitsberater
1.8.4 Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen
1.8.5 Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern
1.8.6 Administrative Kontrollen für die in den Abschnitten 1.8.7 und 1.8.8 beschriebenen Tätigkeiten
1.8.7 Verfahren für die Konformitätsbewertung, die Ausstellung der Baumusterzulassungsbescheinigung und die Prüfungen
1.8.8 Konformitätsbewertungsverfahren für Gaspatronen

1.9 Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden

1.10 Vorschriften für die Sicherung
1.10.1 Allgemeine Vorschriften
1.10.2 Unterweisung im Bereich der Sicherung
1.10.3 Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial

1.11 Interne Notfallpläne für Rangierbahnhöfe