Teil 2 Klassifizierung

2.1 Allgemeine Vorschriften
2.1.1 Einleitung
2.1.2 Grundsätze der Klassifizierung
2.1.3 Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschliesslich Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle)
2.1.4 Zuordnung von Proben
2.1.5 Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g.
2.1.6 Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt

2.2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen

2.2.1 Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2.2.1.1 Kriterien
2.2.1.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände
2.2.1.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.1.4 Glossar der Benennungen

2.2.2 Klasse 2: Gase
2.2.2.1 Kriterien
2.2.2.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Gase
2.2.2.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.3 Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
2.2.3.1 Kriterien
2.2.3.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.3.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.41 Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
2.2.41.1 Kriterien
2.2.41.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.41.4 Verzeichnis der bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoffe in Verpackungen

2.2.42 Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
2.2.42.1 Kriterien
2.2.42.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.42.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.43 Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.2.43.1 Kriterien
2.2.43.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.43.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.51 Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
2.2.51.1 Kriterien
2.2.51.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.51.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.52 Klasse 5.2: Organische Peroxide
2.2.52.1 Kriterien
2.2.52.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.52.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen
2.2.52.4 Verzeichnis der bereits zugeordneten organischen Peroxide in Verpackungen

2.2.61 Klasse 6.1: Giftige Stoffe
2.2.61.1 Kriterien
2.2.61.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.61.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.62 Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
2.2.62.1 Kriterien
2.2.62.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.62.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.7 Klasse 7: Radioaktive Stoffe
2.2.7.1 Begriffsbestimmungen
2.2.7.2 Klassifizierung
2.2.7.2.1 Allgemeine Vorschriften
2.2.7.2.2 Bestimmung grundlegender Radionuklidwerte
2.2.7.2.3 Bestimmung anderer Stoffeigenschaften
2.2.7.2.4 Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen
2.2.7.2.5 Sondervereinbarungen

2.2.8 Klasse 8: Ätzende Stoffe
2.2.8.1 Begriffsbestimmung, allgemeine Vorschriften und Kriterien
2.2.8.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
2.2.8.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

2.2.9 Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
2.2.9.1 Kriterien
2.2.9.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände
2.2.9.3 Verzeichnis der Eintragungen

2.3 Prüfverfahren
2.3.0 Allgemeines
2.3.1 Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A
2.3.2 Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse 1 und der Klasse 4.1
2.3.3 Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und 8
2.3.3.1 Bestimmung des Flammpunktes
2.3.3.2 Bestimmung des Siedebeginns
2.3.3.3 Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid
2.3.4 Prüfung zur Bestimmung des Fliessverhaltens
2.3.5 Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und 4.3