Teil 1 Allgemeine Vorschriften

1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1.1 Aufbau
1.1.2 Geltungsbereich
1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Brennstoffen
1.1.3.4 Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
1.1.3.5 Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen
1.1.3.6 Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden
1.1.3.7 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie
1.1.3.8 (bleibt offen)
1.1.3.9 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden
1.1.3.10 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten
1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
1.1.4.1 (bleibt offen)
1.1.4.2 Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschliesst
1.1.4.3 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs
1.1.4.4 (bleibt offen)
1.1.4.5 Beförderungen, die nicht auf der Strasse erfolgen
1.1.5 Anwendung von Normen

1.2 Begriffsbestimmungen und Masseinheiten
1.2.1 Begriffsbestimmungen
1.2.2 Masseinheiten

1.3 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
1.3.1 Anwendungsbereich
1.3.2 Art der Unterweisung
1.3.2.1 Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein
1.3.2.2 Aufgabenbezogene Unterweisung
1.3.2.3 Sicherheitsunterweisung
1.3.3 Dokumentation

1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten
1.4.1 Allgemeine Sicherheitsvorsorge
1.4.2 Pflichten der Hauptbeteiligten
1.4.2.1 Absender
1.4.2.2 Beförderer
1.4.2.3 Empfänger
1.4.3 Pflichten anderer Beteiligter
1.4.3.1 Verlader
1.4.3.2 Verpacker
1.4.3.3 Befüller
1.4.3.4 Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks
1.4.3.5 (bleibt offen)
1.4.3.6 (bleibt offen)
1.4.3.7 Entlader

1.5 Abweichungen
1.5.1 Zeitweilige Abweichungen
1.5.2 (bleibt offen)

1.6 Übergangsvorschriften
1.6.1 Verschiedenes
1.6.2 Druckgefässe und Gefässe für die Klasse 2
1.6.3 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge
1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC
1.6.5 Fahrzeuge
1.6.6 Klasse 7
1.6.6.1 Versandstücke, für die nach den Vorschriften der Ausgaben 1985, 1985 (in der Fassung 1990), 1996, 1996 (überarbeitet), 1996 (in der Fassung 2003), 2005, 2009 und 2012 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich ist
1.6.6.2 Versandstückmuster, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1985, 1985 (in der Fassung 1990), 1996, 1996 (überarbeitet), 1996 (in der Fassung 2003), 2005, 2009 und 2012 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe zugelassen wurden
1.6.6.3 Versandstücke, die nach den Ausgaben 2011 und 2013 des ADR (Ausgabe 2009 der IAEORegelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe) von den Vorschriften für spaltbare Stoffe freigestellt waren
1.6.6.4 Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1985, 1985 (in der Fassung 1990), 1996, 1996 (überarbeitet), 1996 (in der Fassung 2003), 2005, 2009 und 2012 der IAEO-Regelungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe zugelassen wurden

1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe
1.7.1 Anwendungsbereich
1.7.2 Strahlenschutzprogramm
1.7.3 Managementsystem
1.7.4 Sondervereinbarung
1.7.5 Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften
1.7.6 Nichteinhaltung

1.8 Massnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
1.8.1 Behördliche Gefahrgutkontrollen
1.8.2 Amtshilfe
1.8.3 Sicherheitsberater
1.8.4 Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen
1.8.5 Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern 1.8.6 Administrative Kontrollen für die Anwendung der in Abschnitt 1.8.7 beschriebenen Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen und ausserordentlichen Prüfungen
1.8.7 Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung
1.8.8 Konformitätsbewertungsverfahren für Gaspatronen

1.9 Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden

1.10 Vorschriften für die Sicherung
1.10.1 Allgemeine Vorschriften
1.10.2 Unterweisung im Bereich der Sicherung
1.10.3 Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial

1.11 (bleibt offen)